Zuerst: Lohnt sich die Ausschlagung überhaupt?
Ausgeschlagen wird alles oder nichts — auch das Elternhaus, auch das Sparbuch. Deshalb vor der Entscheidung schnell Klarheit schaffen:
- Schulden prüfen: Kontoauszüge, Mahnungen, Kreditverträge, Schufa-Hinweise in der Post; beim Grundbuchamt Abteilung III (Grundschulden) einsehen.
- Vermögen prüfen: Konten, Immobilie (grober Marktwert), Lebensversicherungen mit Bezugsrecht (die laufen oft am Nachlass vorbei).
- Faustregel: Klar überschuldet → ausschlagen. Klar werthaltig → annehmen. Unklar → anwaltlich beraten lassen, notfalls annehmen und Haftung per Nachlassverwaltung begrenzen — die Ausschlagung ist praktisch endgültig.
So schlagen Sie aus — Schritt für Schritt
- Frist notieren: 6 Wochen ab Kenntnis (Auslandsfälle: 6 Monate). Die Uhr läuft ab dem Tag, an dem Sie von Todesfall und Ihrer Erbenstellung wissen.
- Weg wählen: persönlich beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person oder an Ihrem Wohnsitz) zu Protokoll erklären — oder beim Notar beglaubigen lassen und ans Nachlassgericht senden. Eingang bei Gericht zählt für die Frist.
- Mitbringen: Personalausweis, Sterbeurkunde (falls vorhanden), Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis.
- Familie durchdenken: Nach Ihnen rücken Ihre Kinder nach — für Minderjährige schlagen die Sorgeberechtigten mit aus (die 6-Wochen-Frist der Kinder beginnt mit Ihrer Ausschlagung!). Wer der Reihe nach folgt, zeigt der Erbquoten-Rechner.
Was die Ausschlagung kostet
Gerichtsgebühr mindestens 30 € — dabei bleibt es beim überschuldeten Nachlass. Ist der Nachlass werthaltig, wird die Gebühr wertabhängig berechnet; für die notarielle Beglaubigung kommen Notarkosten hinzu. Verglichen mit dem Risiko, für fremde Schulden zu haften, ist das in Überschuldungsfällen gut angelegtes Geld.
Nach der Ausschlagung
Sie gelten, als wären Sie nie Erbe gewesen (§ 1953 BGB) — keine Haftung, aber auch kein Anspruch auf einzelne Stücke. Das Nachlassgericht informiert den nächsten Berufenen. Schlagen alle aus, erbt am Ende der Staat — der haftet nur mit dem Nachlass. Übrigens: Die 3-Monats-Anzeige beim Finanzamt betrifft nur Erben, die annehmen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Wie schlage ich das Erbe formal aus?
Was kostet die Ausschlagung?
Wer erbt, wenn ich ausschlage?
Kann ich nur die Schulden ausschlagen und den Rest behalten?
Kann ich die Ausschlagung rückgängig machen?
Verliere ich durch die Ausschlagung meinen Pflichtteil?
- Rechtsgrundlage: §§ 1944, 1945, 1953 BGB — alle Beträge und Quoten für 2026 gegen den Gesetzestext geprüft
- § 1944 BGB im Wortlaut
- § 1945 BGB im Wortlaut
- Bürgerliches Gesetzbuch — Erbrecht im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz im Wortlaut