Alle Fristen auf einen Blick
| Frist | Was | Beginn | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 6 Wochen | Erbe ausschlagen (danach gilt es als angenommen) | Kenntnis von Erbfall + Berufungsgrund; bei Testament ab Eröffnung | § 1944 BGB |
| 6 Monate | Ausschlagung bei Auslandsbezug | wie oben | § 1944 Abs. 3 BGB |
| 3 Monate | Anzeige beim Erbschaftsteuer-Finanzamt | Kenntnis vom Erwerb | § 30 ErbStG |
| 2 Jahre | Grundbuchberichtigung gebührenfrei | Erbfall | GNotKG (KV 14110) |
| 3 Jahre | Pflichtteil verjährt | Jahresende der Kenntnis von Erbfall + Enterbung | §§ 195, 199 BGB |
| 3 Jahre | Pflichtteilsergänzung (Schenkungen) verjährt | wie Pflichtteil | §§ 195, 199, 2325 BGB |
Die kritischste Frist: 6 Wochen für die Ausschlagung
Wer nichts tut, nimmt an — mit allen Schulden. Die sechs Wochen sind kurz, wenn erst Unterlagen gesichtet werden müssen. Praktisches Vorgehen: sofort Kontoauszüge, Kreditverträge und Grundbuch (Abteilung III) prüfen; bei unklarer Lage anwaltlich beraten lassen, bevor die Frist abläuft. Die Ausschlagung selbst erfolgt beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt (§ 1945 BGB).
3 Monate: die Anzeige ans Finanzamt
Formlos, kurz, fristwahrend: Name und Todestag der verstorbenen Person, Ihr Verhältnis, grober Wert und Art des Erwerbs — an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt (§ 30 ErbStG). Ob überhaupt Steuer anfällt, zeigt vorab der Erbschaftssteuer-Rechner. Die Anzeige ersetzt keine Steuererklärung — die fordert das Finanzamt bei Bedarf gesondert an.
3 Jahre: Pflichtteil nicht verjähren lassen
Der Pflichtteil muss aktiv geltend gemacht werden — er verjährt drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie von Erbfall und Enterbung erfahren haben. Erster Schritt ist das Auskunftsverlangen an die Erben (§ 2314 BGB); die Höhe überschlägt der Pflichtteils-Rechner. Zur Fristwahrung bei zäher Gegenseite: anwaltlich verjährungshemmende Schritte einleiten lassen.
Keine Frist, aber dringend: die Praktischen
- Bestattung — landesrechtliche Bestattungsfristen (meist wenige Tage bis ~10 Tage).
- Versicherungen: Lebensversicherungen verlangen oft Meldung binnen weniger Tage (Vertragsbedingungen prüfen); Gebäudeversicherung übernehmen.
- Laufende Verträge der verstorbenen Person sichten: Miete, Abos, Strom — kündigen oder übernehmen.
- Erbnachweis organisieren: Testament abliefern (Pflicht!), Erbschein nur wenn nötig.
Häufige Fragen
Wann beginnt die 6-Wochen-Frist für die Ausschlagung?
Wie schlage ich ein Erbe aus?
Gilt die 3-Monats-Anzeige ans Finanzamt auch, wenn keine Steuer anfällt?
Wie lange kann ich den Pflichtteil fordern?
Gibt es eine Frist für den Erbschein oder die Grundbuchberichtigung?
Was gilt bei Auslandsbezug?
- Rechtsgrundlage: §§ 1944, 1945 BGB, § 30 ErbStG, §§ 195, 199 BGB — alle Beträge und Quoten für 2026 gegen den Gesetzestext geprüft
- § 1944 BGB im Wortlaut
- § 30 ErbStG im Wortlaut
- Bürgerliches Gesetzbuch — Erbrecht im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz im Wortlaut