Schritt 1: Überblick verschaffen
- Wer erbt mit welcher Quote? Testament bzw. gesetzliche Erbfolge klären — Erbquoten-Rechner. Bei Bedarf Erbschein beantragen (wann er nötig ist).
- Was ist im Nachlass? Vermögensaufstellung: Konten, Depots, Immobilien (Grundbuchauszug!), Hausrat — und alle Schulden.
- Fristen sichern: Ausschlagung 6 Wochen, Finanzamt-Anzeige 3 Monate — Übersicht.
Schritt 2: Nachlassverbindlichkeiten begleichen
Vor jeder Verteilung sind die Schulden zu bedienen (§ 2046 BGB): offene Rechnungen, Kredite, Bestattungskosten, Steuern. Reicht das Barvermögen nicht, muss verwertet werden — notfalls auch die Immobilie. Bei möglicher Überschuldung: nicht verteilen, sondern Haftungsbeschränkung anwaltlich prüfen lassen.
Schritt 3: Das Unteilbare lösen — die Immobilie
Geld lässt sich nach Quoten überweisen, ein Haus nicht. Für die Immobilie gibt es vier Wege — gemeinsamer Verkauf, Übernahme gegen Abfindung, Erbteilverkauf einzelner Miterben oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung. Den Vergleich mit Dauer und Erlös liefert der Lotse.
Schritt 4: Auseinandersetzungsvertrag und Verteilung
Die Einigung gehört in einen schriftlichen Auseinandersetzungsvertrag: Wer bekommt was, wer übernimmt welche Verbindlichkeit, wie werden Erbschaftsteuer und Kosten getragen. Mit Immobilie: notariell. Danach wird verteilt — und die Erbengemeinschaft ist beendet.
Der Sonderweg: Abschichtung statt Vollauflösung
Wollen nur einzelne raus, müssen nicht alle das große Paket schnüren: Bei der Abschichtung scheidet ein Miterbe gegen Abfindung aus, sein Anteil wächst den übrigen zu. Das entschärft viele Konflikte — die Verbleibenden entscheiden danach freier. Die Alternative aus Sicht des Ausscheidenden ist der Verkauf des Erbteils an Dritte.
Wenn nichts vorangeht
- Konkreten Teilungsplan vorlegen (schriftlich, mit Zahlen und Frist) — vage „wir müssten mal" scheitert immer.
- Mediation oder anwaltliche Moderation — deutlich billiger als jedes Verfahren.
- Druckmittel benennen: Erbteilverkauf und Teilungsversteigerung stehen jedem Miterben offen — allein das Aussprechen bewegt viele Blockierer.
- Letzte Stufe: Auseinandersetzungsklage bzw. Versteigerungsantrag — ab hier gehört der Fall in anwaltliche Hände.
Häufige Fragen
Muss eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden?
In welcher Reihenfolge wird auseinandergesetzt?
Brauchen wir für die Auseinandersetzung einen Notar?
Was ist eine Abschichtung?
Ein Miterbe verweigert alles — was tun?
Was kostet die Auflösung?
- Rechtsgrundlage: §§ 2042–2047 BGB — alle Beträge und Quoten für 2026 gegen den Gesetzestext geprüft
- § 2042 BGB im Wortlaut
- § 2046 BGB im Wortlaut
- Bürgerliches Gesetzbuch — Erbrecht im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz im Wortlaut